Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ, 3,0-facher Satz) und beträgt 131,16 € pro Therapiesitzung.
Zusätzlich können sich Mehrkosten ergeben, die beispielsweise durch die Verwendung von Fragebogen etc. entstehen. Diese richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung , welche Sie zum Beispiel auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer einsehen können. Einen Auszug aus der Gebührenordnung finden Sie am Ende der Seite.