Private Krankenversicherung, Heilfürsorge, Beihilfe, Angehörige der Bundeswehr

Diese Versicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. 
In manchen Fällen gelten pauschale Tarifvereinbarungen, in denen ein gewisses Kontingent an Psychotherapiesitzungen im Jahr, ohne weiteres Antragsverfahren, in Anspruch genommen werden können. In anderen Fällen benötigt Ihre Versicherung Unterlagen von der Therapeutin.


Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ, 3,0-facher Satz) und beträgt 131,16 € pro Therapiesitzung (ein Auszug aus der Gebührenordnung finden Sie unten). In manchen Fällen übernimmt die Versicherung nicht den vollen Honorarsatz. Bitte klären Sie möglichst bereits vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie bei Psychologischen PsychotherapeutInnen übernimmt und lassen sich ggf. schriftlich Antragsunterlagen zukommen. 

Angehörige der Bundeswehr treten bitte zunächst in Kontakt mit dem Truppenarzt und lassen sich eine Überweisung/Bescheinigung zur Kostenübernahme für Psychotherapie ausstellen.