Gesetzlich Krankenversicherung, Kostenerstattung

Da ich eine Privatpraxis führe, rechne ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist leider nur in Ausnahmefällen, im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens (nach § 13 Abs. 3, Satz 1 SGB V ), in der Praxis möglich.

Da die Wartezeiten für einen Therapieplatz in Hamburg oft sehr lang sind, gibt es für gesetzlich versicherte PatientInnen die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren eine Übernahme der Behandlungskosten in einer Privatpraxis zu beantragen. Dies kann dann erfolgen, wenn Sie trotz intensiver Bemühungen keinen Psychotherapeuten mit Kassensitz gefunden haben, der Ihnen einen Psychotherapieplatz anbieten kann. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung ohne unzumutbare Wartezeit (über 3 Monate)!

Vorweg: Dieses Verfahren bedeutet einiges an bürokratischen Aufwand. Lassen Sie sich jedoch nicht entmutigen und bleiben Sie dran! Die folgenden Schritte erhöhen Ihre Chance deutlich, eine Bewilligung der Kostenübernahme zu erhalten. 

 

Sind Sie gesetzlich versichert, empfehle ich Ihnen daher folgendes Vorgehen:
1.) Bemühen Sie sich zuerst intensiv darum einen Psychotherapeuten in Wohnortnähe mit Kassenzulassung zu finden, der Ihnen zeitnah (weniger als 3 Monate Wartezeit) einen Therapieplatz anbieten kann.

Kontaktieren Sie hierfür die Terminservicestelle der Kassenärzltichen Vereinigung Hamburg unter 040-116117 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen Feiertage). Hier erhalten Sie in der Regel innerhalb von einer Woche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem niedergelassenen Kollegen. Diesen Termin nehmen Sie bitte wahr. Kann der Therapeut Ihnen selber keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich von diesem das Formular "Patienteninformation, PTV11" ausfüllen, auf dem Sie bestätigt bekommen, dass eine Verhaltenstherapie indiziert ist.
Wird auf diesem Formular dokumentiert, dass Sie eine Akutbehandlung benötigen (sie erhalten damit einen Dringlichkeitscode), kontaktieren Sie erneut die Terminservicestelle zur Vermittlung eines Therapeuten mit freien Kapazitäten für Probatoriksitzungen (erste diagnostische Kennenlern-Sitzungen zur Klärung, ob eine Psychotherapie beantragt wird) innerhalb von vier Wochen. 

Parallel dazu ist es ratsam Psychotherapeuten selber wohnortnah suchen und zu kontaktieren, z.B. über Suchportale wie www.therapie.de oder www.psych-info.de (geben Sie in die Filterfunktion "Abrechnung": "Gesetzliche Krankenversicherung"/"Kassenzulassung" ein). Wichtig ist hier: Protokollieren Sie schriftlich, wen sie wann kontaktieren haben und notieren Sie alle Absagen (min. 5 Absagen, bzw. eine Wartezeit länger als 3 Monate), zur späteren Vorlage bei der Krankenkasse.


2.) Kann Ihnen die Terminservicestelle trotz Dringlichkeitscode innerhalb von 4 Wochen keinen Psychotherapeuten mit freien Kapazitäten nennen, oder haben Sie keinen Dringlichkeitscode erhalten (aber die Empfehlung für eine Psychotherapie), ist die Empfehlung, ihre Krankenkasse direkt anzuschreiben. Bitten Sie um die Vermittlung eines Psychotherapeuten mit einer Frist von einer Woche. Nach Ablauf dieser Frist vereinbaren wir ein Erstgespräch. Kann ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen, helfe ich Ihnen gern beim Stellen eines Antrags auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Wichtig hier:
Therapiesitzungen, die vor  Bewilligung durch die Krankenkasse wahrgenommen werden, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ, 3,0-3,5-facher Satz) und beträgt 131,16 € - 153,02 € pro Therapiesitzung. Das Erstgespräch berechne ich nach dem 2,3-fachen Satz (100,56€).

Auch bei Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Es kann sein, dass Ihre Kasse leider nicht die gesamten Kosten übernimmt und Sie einen Teil der Honorarkosten pro Sitzung selber tragen müssen. Erfragen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse. Einen Auszug aus der Gebührenordnung finden Sie am Ender der Seite.

Weitere Informationen zu "Wege in die Psychotherapie" finden Sie auch hier von der Bundespsychotherapeutenkammer.